Sprachschule für Italienisch · Zentrum für italienische Kultur
Italienische Sprachkurse in Florenz
Für Studenten, die nicht aus der EU stammen, ist es notwendig, ein Visum beim Italienischen Konsulat bzw. Botschaft zu beantragen. Nach gültigen Aufenthaltsbestimmungen Italiens werden folgende Dokumente zur Vorlage benötigt:
Bei Aufenthalt bis zu 3 Monaten reicht es aus, ein Touristenvisum zu beantragen.
Für einen Zeitraum von 3-12 Monaten ist es notwendig, ein Studien-Visum zu beantragen und folgende Dokumente vorzulegen:
Für einen Aufenthalt länger als 12 Monate wird zu den oben genannten Unterlagen noch ein Einschreibungsnachweis über einen mehrjährigen Kurs, ausgestellt von der Machiavelli, benötigt. Damit erhält man ein Studien-Visum für 365 Tage, das dann in Italien verlängert werden kann, wenn man sich für die Fortsetzung der Studien entscheidet.
Die Stundenten, die ein Visum erhalten haben, werden gebeten, innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Ankunft in Italien, die vollständigen Unterlagen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.